Rechtsprechung
LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs - Notwendigkeit der regelmäßigen Benutzung des Kfz zur Teilhabe wegen der Behinderung - Regelmäßigkeitsbegriff
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Eingliederungshilfe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Eingliederungshilfe
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Landshut, 23.04.2009 - S 10 SO 13/08
- LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
- BSG, 24.03.2011 - B 8 SO 54/10 B
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2007 - L 8 SO 20/07
Gewährung einer Eingliederungshilfe durch Übernahme von …
Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
Im Hinblick auf § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1 SGB IX handelt es sich trotz der Formulierung in § 10 Abs. 6 EinglHV ("kann Hilfe gewährt werden...") um eine gebundene Verwaltungsentscheidung (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 10.05.2007 Az. L 8 SO 20/07 ER, Rn. 21), so dass sich der Klageanspruch direkt auf die Leistung der Eingliederungshilfe richten kann.Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 10.05.2007, L 8 SO 20/07 ER), wonach der Begriff der "regelmäßigen Benutzung" erfüllt sei, wenn das Auto wiederkehrend häufig benutzt wird und der behinderte Mensch zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft überhaupt auf ein Auto angewiesen ist und er die Möglichkeit haben müsse, jederzeit von seinem Teilhaberecht Gebrauch zu machen.
- BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung …
Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
Es handelt sich um eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1, 4 SGG, bei der die ohne zeitliche Beschränkung abgelehnten Leistungsansprüche des Klägers von der Antragstellung bei der Beklagten bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat gegenständlich sind (vgl. BSG Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b SO 12/06 R). - BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99
Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung …
Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
Hierzu hat schon das SG zutreffend - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.10.1977, Az. 5 C 15.77; sowie vom 20.07.2000, Az. 5 C 43/99) ausgeführt, dass dazu auch gehöre, dass die Notwendigkeit der Benutzung ständig, nicht nur vereinzelt und gelegentlich bestehe.
- BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R
Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz - …
Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
Bei der Teilhabe am Arbeitsleben besteht nach Sinn und Entstehungsgeschichte der KfzHV kein Anspruch auf Leistungen, die der Unterhaltung des Kfz selbst dienen, weil diese Leistungen durch die Unterhaltung des Kfz schlechthin, nicht aber durch die Behinderung bedingt sind (BSG Urteil vom 8.02.2007, B 7a Al 34/06 R). - BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77
Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des …
Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
Hierzu hat schon das SG zutreffend - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.10.1977, Az. 5 C 15.77; sowie vom 20.07.2000, Az. 5 C 43/99) ausgeführt, dass dazu auch gehöre, dass die Notwendigkeit der Benutzung ständig, nicht nur vereinzelt und gelegentlich bestehe. - LSG Bayern, 26.02.2010 - L 8 SO 55/09
Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
Bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums muss auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden, die auch von der Bevölkerung in "bescheidenen Verhältnissen" geteilt werden, so dass "soziale Ausgrenzung" aus wirtschaftlichen Gründen vermieden wird (Bayer LSG Urteil vom 26.02.2010, Az L 8 SO 55/09; BayVGH, Urteil vom 23. September 2009, Au 3 K 03.748).
- LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 159/13
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Elektro-Rollstuhl
Sie hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, also insbesondere von Art und Schwere der Behinderung sowie von der Art der geltend gemachten Fahrten (Weiterentwicklung der Senatsrechtsprechung Urteil vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09).Im Hinblick auf § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 1 SGB IX handelt es sich trotz der Formulierung in § 10 Abs. 6 EinglHV ("kann Hilfe gewährt werden...") um eine gebundene Verwaltungsentscheidung, so dass sich der Klageanspruch direkt auf die Leistung der Eingliederungshilfe richten kann (Urteil des Senats vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09, Rn. 30 m. w. N.).
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach ein Anspruch auf Leistungen der Kfz-Hilfe als Eingliederungshilfe in das Leben in der Gemeinschaft nach § 10 Abs. 6 EinglHV eine ständige, nicht nur vereinzelte oder nur gelegentliche Nutzung des Kfz voraussetzt (Urteil vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG; dem BVerwG ausdrücklich nicht widersprechend BSG…, Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R, Rn. 16 am Ende).
- LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2014 - L 9 SO 54/12
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
"Angewiesen sein" bedeutet somit wegen Fehlens anderweitiger Beförderungsmöglichkeiten die Notwendigkeit der ständigen Nutzung eines eigenen Kfz, also nicht nur vereinzelt und gelegentlich (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010 - L 8 SO 132/09, recherchiert bei juris, Rdn. 35; Sächsisches LSG…, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 3 AL 124/13 ER -, Info Also 213, S. 216, 219).Auch insoweit ist Voraussetzung, dass die Klägerin auf die Benutzung eines Kfz regelmäßig angewiesen ist, was - wie oben dargelegt - nicht der Fall ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010 - L 8 SO 132/09).
- LSG Hessen, 24.10.2012 - L 4 SO 198/11
Angemessenheit des Umfangs der Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Leistung zur …
Sofern die Eingliederung aber durch andere Hilfen, zum Beispiel durch Benutzung eines Krankenfahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln oder durch die Übernahme der Kosten eines Taxis oder Mietautos erreicht werden kann, ist der Behinderte nicht auf die Benutzung eines (eigenen) Kraftfahrzeuges ständig angewiesen (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, juris Rdnr. 35).Ein derartiger Bedarf ist ggf. auf der Grundlage einer abweichenden Bedarfsfeststellung nach § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII bzw. im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII, die hinsichtlich der hauswirtschaftlichen Versorgung auch das Einkaufen umfasst, zu decken (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, juris Rdnr. 41).
Bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums muss auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden, welche von der Bevölkerung in bescheidenen Verhältnissen geteilt werden, so dass "soziale Ausgrenzung" aus wirtschaftlichen Gründen vermieden wird (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, juris Rdnr. 49 m. w. N.).
- LSG Schleswig-Holstein, 27.11.2013 - L 9 SO 16/11
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe …
"Angewiesen sein" bedeutet somit wegen Fehlens anderweitiger Beförderungsmöglichkeiten die Notwendigkeit der ständigen Nutzung eines eigenen Kfz, also nicht nur vereinzelt und gelegentlich (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010 - L 8 SO 132/09 -, recherchiert bei juris, Rn. 35; Sächsisches LSG…, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 3 AL 124/13 ER -, Info also 2013, S. 216, 219). - LSG Hessen, 22.11.2012 - L 4 SO 283/11
Angemessenheit des Umfangs der Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Leistung zur …
Sofern die Eingliederung durch andere Hilfen, zum Beispiel durch Benutzung eines Krankenfahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln oder durch die Übernahme der Kosten eines Taxis oder Mietautos erreicht werden kann, ist der Behinderte nicht auf die Benutzung eines (eigenen) Kraftfahrzeuges ständig angewiesen (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, juris Rdnr. 35; Urteil des Senats vom 24. Oktober 2012, L 4 SO 198/11).Bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums muss jedoch, wie das Sozialgericht zu Recht ausführt, auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden, welche von Menschen in bescheidenen Verhältnissen geteilt werden (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, juris Rdnr. 49 m. w. N.; Urteil des Senats vom 24. Oktober 2012, L 4 SO 198/11).
- SG München, 27.03.2012 - S 48 SO 485/10
Hilfen zur Beschaffung eines behindertengerechten Kraftfahrzeuges als Leistung …
Es handelt sich dabei um einen gebundenen Anspruch (siehe Bayerisches Landessozialgericht - LSG, Urteil vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09 in: juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 04.02.2016 - L 15 SO 85/12
Kraftfahrzeug - behindertengerechter Umbau - Eingliederungshilfe - …
Es hat sich auf das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts (LSG) vom 29. Juni 2010, Aktenzeichen L 8 SO 132/09, bezogen. - LSG Bayern, 23.06.2016 - L 8 SO 133/16
Anspruch auf Gewährung von Hilfen zum Unterhalt und zur Wartung eines …
Hinsichtlich der rechtlichen Bedenken zur Einordnung von Fahrten zur ambulanten ärztlichen Behandlung in den Anspruch auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Senats vom 17. September 2012, L 8 SO 41/12 B PKH und vom 22.07.2009, L 8 SO 64/09 B ER, sowie auf das Urteil des Senats vom 29.06.2010, Az.: L 8 SO 132/09 verwiesen. - SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - …
Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs kann einem behinderten Menschen danach auch dann nicht gewährt werden, wenn der unmittelbare Zweck der Eingliederungshilfe, z. B. bei einem Krankenfahrzeug nicht erreicht werden kann und der mittelbare Zweck der Hilfe, nämlich die Eingliederungshilfe in die Gemeinschaft keinen Schaden nehmen würde (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, JURIS, Rn. 35).Weder der anerkannte Grad der Behinderung (100) noch die Vergabe des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) führen automatisch zur Übernahme von Kfz-Betriebskosten und zur Anerkennung der behinderungsbedingten regelmäßigen Benutzung eines Kraftfahrzeugs im Sinne von § 10 Abs. 6 EinglHV (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, JURIS, Rn. 36).
- LSG Bayern, 23.06.2016 - L 8 SO 2/13 das Urteil des Senats vom 29.06.2010, Az.: L 8 SO 132/09 verwiesen.
- BSG, 24.03.2011 - B 8 SO 54/10 B
- LSG Hamburg, 12.06.2017 - L 4 SO 78/16
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.06.2011 - L 13 AS 176/11
Teilhabeleistungen zugunsten behinderter Menschen ist ein Ausschlussgrund für …
- SG München, 11.12.2012 - S 48 SO 548/11
Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
- LSG Baden-Württemberg, 17.02.2011 - L 7 SO 3953/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 8 SO 356/11
- LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 3373/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 8 SO 150/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.06.2012 - L 8 SO 342/10
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 8 SO 348/11