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   LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09   

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https://dejure.org/2010,18719
LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09 (https://dejure.org/2010,18719)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29.06.2010 - L 8 SO 132/09 (https://dejure.org/2010,18719)
LSG Bayern, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - L 8 SO 132/09 (https://dejure.org/2010,18719)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs - Notwendigkeit der regelmäßigen Benutzung des Kfz zur Teilhabe wegen der Behinderung - Regelmäßigkeitsbegriff

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Eingliederungshilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme der Betriebskosten eines Kraftfahrzeugs im Rahmen der Eingliederungshilfe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2007 - L 8 SO 20/07

    Gewährung einer Eingliederungshilfe durch Übernahme von

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
    Im Hinblick auf § 53 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V.m. § 55 Abs. 1 SGB IX handelt es sich trotz der Formulierung in § 10 Abs. 6 EinglHV ("kann Hilfe gewährt werden...") um eine gebundene Verwaltungsentscheidung (LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 10.05.2007 Az. L 8 SO 20/07 ER, Rn. 21), so dass sich der Klageanspruch direkt auf die Leistung der Eingliederungshilfe richten kann.

    Der Senat folgt insoweit nicht der Rechtsprechung des LSG Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 10.05.2007, L 8 SO 20/07 ER), wonach der Begriff der "regelmäßigen Benutzung" erfüllt sei, wenn das Auto wiederkehrend häufig benutzt wird und der behinderte Mensch zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft überhaupt auf ein Auto angewiesen ist und er die Möglichkeit haben müsse, jederzeit von seinem Teilhaberecht Gebrauch zu machen.

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
    Es handelt sich um eine kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1, 4 SGG, bei der die ohne zeitliche Beschränkung abgelehnten Leistungsansprüche des Klägers von der Antragstellung bei der Beklagten bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat gegenständlich sind (vgl. BSG Urteil vom 11.12.2007, B 8/9b SO 12/06 R).
  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
    Hierzu hat schon das SG zutreffend - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.10.1977, Az. 5 C 15.77; sowie vom 20.07.2000, Az. 5 C 43/99) ausgeführt, dass dazu auch gehöre, dass die Notwendigkeit der Benutzung ständig, nicht nur vereinzelt und gelegentlich bestehe.
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
    Bei der Teilhabe am Arbeitsleben besteht nach Sinn und Entstehungsgeschichte der KfzHV kein Anspruch auf Leistungen, die der Unterhaltung des Kfz selbst dienen, weil diese Leistungen durch die Unterhaltung des Kfz schlechthin, nicht aber durch die Behinderung bedingt sind (BSG Urteil vom 8.02.2007, B 7a Al 34/06 R).
  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
    Hierzu hat schon das SG zutreffend - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27.10.1977, Az. 5 C 15.77; sowie vom 20.07.2000, Az. 5 C 43/99) ausgeführt, dass dazu auch gehöre, dass die Notwendigkeit der Benutzung ständig, nicht nur vereinzelt und gelegentlich bestehe.
  • LSG Bayern, 26.02.2010 - L 8 SO 55/09
    Auszug aus LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09
    Bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums muss auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden, die auch von der Bevölkerung in "bescheidenen Verhältnissen" geteilt werden, so dass "soziale Ausgrenzung" aus wirtschaftlichen Gründen vermieden wird (Bayer LSG Urteil vom 26.02.2010, Az L 8 SO 55/09; BayVGH, Urteil vom 23. September 2009, Au 3 K 03.748).
  • LSG Bayern, 21.01.2016 - L 8 SO 159/13

    Eingliederungshilfe für behinderte Menschen - Elektro-Rollstuhl

    Sie hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, also insbesondere von Art und Schwere der Behinderung sowie von der Art der geltend gemachten Fahrten (Weiterentwicklung der Senatsrechtsprechung Urteil vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09).

    Im Hinblick auf § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 1 SGB IX handelt es sich trotz der Formulierung in § 10 Abs. 6 EinglHV ("kann Hilfe gewährt werden...") um eine gebundene Verwaltungsentscheidung, so dass sich der Klageanspruch direkt auf die Leistung der Eingliederungshilfe richten kann (Urteil des Senats vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09, Rn. 30 m. w. N.).

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, wonach ein Anspruch auf Leistungen der Kfz-Hilfe als Eingliederungshilfe in das Leben in der Gemeinschaft nach § 10 Abs. 6 EinglHV eine ständige, nicht nur vereinzelte oder nur gelegentliche Nutzung des Kfz voraussetzt (Urteil vom 29.06.2010, L 8 SO 132/09, mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerwG; dem BVerwG ausdrücklich nicht widersprechend BSG, Urteil vom 12.12.2013, B 8 SO 18/12 R, Rn. 16 am Ende).

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.06.2014 - L 9 SO 54/12

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    "Angewiesen sein" bedeutet somit wegen Fehlens anderweitiger Beförderungsmöglichkeiten die Notwendigkeit der ständigen Nutzung eines eigenen Kfz, also nicht nur vereinzelt und gelegentlich (ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010 - L 8 SO 132/09, recherchiert bei juris, Rdn. 35; Sächsisches LSG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - L 3 AL 124/13 ER -, Info Also 213, S. 216, 219).

    Auch insoweit ist Voraussetzung, dass die Klägerin auf die Benutzung eines Kfz regelmäßig angewiesen ist, was - wie oben dargelegt - nicht der Fall ist (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010 - L 8 SO 132/09).

  • LSG Hessen, 24.10.2012 - L 4 SO 198/11

    Angemessenheit des Umfangs der Hilfe zur Beschaffung eines Kfz als Leistung zur

    Sofern die Eingliederung aber durch andere Hilfen, zum Beispiel durch Benutzung eines Krankenfahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln oder durch die Übernahme der Kosten eines Taxis oder Mietautos erreicht werden kann, ist der Behinderte nicht auf die Benutzung eines (eigenen) Kraftfahrzeuges ständig angewiesen (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, juris Rdnr. 35).

    Ein derartiger Bedarf ist ggf. auf der Grundlage einer abweichenden Bedarfsfeststellung nach § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII bzw. im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach § 61 SGB XII, die hinsichtlich der hauswirtschaftlichen Versorgung auch das Einkaufen umfasst, zu decken (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, juris Rdnr. 41).

    Bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums muss auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden, welche von der Bevölkerung in bescheidenen Verhältnissen geteilt werden, so dass "soziale Ausgrenzung" aus wirtschaftlichen Gründen vermieden wird (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, juris Rdnr. 49 m. w. N.).

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